Unter dem Begriff Prothetik wird die restaurative Zahnheilkunde zusammengefasst. Man unterscheidet in festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz. Klassisch werden Edelmetalle, Kunststoffe und Keramiken als Werkstoffe verwendet. Besondere Bedeutung kommt dabei durch die höhere Biokompatibilität, die geringere Wärmeleitfähigkeit und durch die kaum vom natürlichen Zahn zu unterscheidende Optik den verschiedenen keramischen Systemen zu (Silikatkeramik, Presskeramik, Schichtkeramik, Zirkoniumoxidkeramik).
Einlagefüllungen (Inlay, Onlay) dienen zur Wiederherstellung verloren gegangener Zahnhartsubstanz. Sind Zähne großflächig zerstört, ist eine Überkronung (Krone, Teilkrone) zum Schutz und Erhalt angezeigt. Fehlende einzelne Zähne werden durch Brücken oder Implantate ersetzt.
Sind mehre Zähne verloren gegangen, können diese bei ausreichendem Knochenangebot mit Implantaten rekonstruiert werden. Ist das nicht möglich, werden auf den restlichen Zähnen oder Implantaten bedingt abnehmbare Konstruktionen mit geeigneten Geschiebeelementen und Friktionssystemen verankert. Die klassische Prothese ist bei vollständiger Zahnlosigkeit mit all Ihren Einschränkungen indiziert. Durch Implantation in den vorhandenen zahnlosen Kieferknochen besteht die Möglichkeit diese kompromißbehaftete Situation zu umgehen. In Abhängigkeit von der Anzahl der Implantate werden rein implantatgetragene herausnehmbare Konstruktionen oder gänzlich festsitzende Kronen auf Implantaten inkorporiert.